Der geplante Urlaub steht vor der Tür und natürlich möchte man mit seiner Drohne unvergessliche Urlaubseindrücke festhalten. Doch was ist erlaubt und was nicht? In Deutschland hat das BMVI klare Regelungen definiert, die allerdings nur für Deutschland gelten. Keinesfalls sollte man aus hochgeladenen Drohnenvideos bei Youtube für sich selbst ableiten, was erlaubt und was verboten ist. Mitunter wurden diese Drohnenvideos mit einer Ausnahmegenehmigung gedreht, bzw. vor der Einführung/ Änderung eines Drohnengesetzes. Darüber hinaus gibt es einfach immer Menschen, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben richten.

Drohne im Urlaub fliegen

Du möchtest deine Drohne mit in den Urlaub nehmen und dort einmalige Urlaubsfotos und Videos erstellen, dann solltest Du dich im Vorfeld umfassend mit den Gesetzen des Urlaubslandes vertraut machen. Keinesfalls solltest Du die Gesetze anderer Länder belächeln und leichtfertig damit umgehen. Dies könnte die Geldstrafen von mehreren hunderttausend Euro kosten und im schlimmsten Fall müsstest Du bis zu 30 Jahre ins Gefängnis, wenn Du dich den Gesetzen des Landes nicht beugst, wie beispielsweise Ghana. Wer hier bereits eine Drohne einführt, ohne dies im Vorfeld angemeldet zu haben, muss mit empfindlichen Haftstrafen von bis zu 30 Jahren rechnen. Auch Thailand erfordert eine vorherige Anmeldung der Drohne. Wer sich hier wiedersetzt muss mit einer Geldstrafe von über 2.500 Euro, ja sogar einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

Bine und Francis von My-Road.de haben gesetzlichen Bestimmungen verschiedenster Länder für Drohnenflüge übersichtlich angezeigt.

Aufgrund der empfindlichen Strafen, welche man bei Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen befürchten muss, sollte man sich im Vorfeld ausreichend informieren und entsprechende Anträge und Versicherungen abschließen. Auch kann es manchmal sinnvoll sein, die Drohne gar nicht erst mitzunehmen, wie beispielsweise nach Cuba. Hier wird die Drohne bei der Einreise direkt beschlagnahmt. Selbst wer nur einen Zwischenstop auf Cuba einlegt, muss mit der Beschlagnahmung der Drohne rechnen.

Wen es gerne in die Berge zieht, wird in Österreich sicherlich keinen Spass haben. Denn wer Drohnenaufnahmen in Österreich durchführen möchte, benötigt eine Lizenz von Austro Control. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 250 Euro und die Lizenzdauer entspricht einem Jahr. Ein Verlängerung der Drohnenfluglizenz in Österreich kostet erneut ca. 250 Euro, gilt dann jedoch für 2 Jahre. Wichtig: Die Bearbeitungsdauer zur Erteilung einer Lizenz liegt durchschnittlich bei 2 Monaten. Spontanreisen inklusive Drohne kann man somit vergessen.

Grundsätzliche Drohnenregeln

Üblicherweise gelten auch in Urlaubsländern ähnliche Regeln für Drohnenpiloten.

Flughafen
Das Fliegen von Drohnen in der Nähe zu Flughäfen ist nicht gestattet. In den allermeisten Fällen ist der Drohnenaufstieg erst ab einer Entfernung von 8 bis 10 Kilometern Entfernung zum Flughafen gestattet.
Flughöhe
Auch in den meisten anderen Ländern ist die Flughöhe limitiert, so dass man nicht wesentlich höher als 100 Meter abheben kann.
Entfernung
Wie auch in Deutschland sind Drohnen in den meisten Ländern im Sichtflug zu fliegen.
Wohngebiet
Das Überfliegen von Wohngebieten ist in anderen Ländern ebenfalls untersagt und nur mit entsprechenden Genehmigungen vor Ort realisierbar.
Naturschutzgebiet
Als Naturschutzgebiet gekennzeichnete Flächen dürfen mit der Drohne nicht überflogen werden, außer es liegt dafür eine Ausnahmegenehmigung vor.  Dies gilt vor allem dem Schutz dort angesiedelter Tiere und Insekten.
Menschenmassen
Luftaufnahmen vom Strand sind immer sehr begehrt bei Drohnenpiloten. Doch solltest Du das Überfliegen von Menschenmassen meiden. Idealerweise stellst Du dir den Wecker, gehst zum Strand und startest zum Sonnenaufgang. Um diese Zeit sind die Strände meist noch weitestgehend leer und nur ab und an läuft ein Jogger vorbei.
Flüge bei Nacht
Nachtflüge mit der Drohne sind in den meisten Ländern untersagt.

Drohne Handgepäck oder Gepäckaufgabe?

Drohnen sind aus 2 Gründen als Handgepäck aufzugeben. Elekronische Geräte und Akkus dürfen nicht als Gepäckstück aufgegeben werden. Sollte der Akku sich aus irgendwelchen Gründen entzünden, kann bei Handgepäckstücken schnell reagiert werden, während es sich im Gepäckraum schwierig gestaltet. Idealerweise transportiert man die Akkus in einer Brandschutz sicheren Tasche.

Der zweite Punkt, warum man seine Drohne nicht als Gepäckstück aufgeben sollte (es geht ja auch nicht), sind die Erschütterungen.

Darüber hinaus sollte man immer daran denken, den Gimbal beim Transport zu fixieren.

Drohne an Küste und Strand fliegen

Küsten und Strände sind sehr begehrt bei Drohnenpiloten für Kurzvideos und Fotos. Gerade an Küsten und Stränden ist deine Drohne nicht allein im Luftraum. Möwen und Tauben fliegen ihre Bahnen und kreuzen möglicherweise den Luftraum der Drohne. Darüber hinaus solltest Du die Windstärke im Blick behalten und kein Risiko eingehen. Ich selbst bin auf Fuerteventura geflogen, jedoch erst als die Windstärke unter 4 lag.

Der Beitrag Drohne im Urlaub erschien zuerst auf Singles-24.com.

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