Der Kinderwunsch eines lesbischen Paares ist oft ebenso intensiv wie der eines heterosexuellen Paares. Allein die Umsetzung des Kinderwunsches begegnet einigen zusätzlichen Hürden. Ohne einen Außenstehenden funktioniert es nicht.
Samenspende
Wenn bei einem lesbischen Paar der Wunsch nach einem Kind reift, ist eine der wichtigsten Fragen die nach der Samenspende. Soll der Spender ein Bekannter sein? Geht der Gang zur Samenbank?
Einen Bekannten zu bitten Samenspender zu sein kann einige Vorteile haben. Es erspart einiges an bürokratischem Aufwand und Kosten und der Lebenswandel des Spenders ist bekannt. In juristischer Hinsicht gibt es hier im Nachhinein aber einige Problempunkte. Der Kindesunterhalt kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Dieser steht schließlich dem Kind zu und eine Vereinbarung zwischen Paar und Samenspender zulasten des Kindes ist unwirksam. Ebenso kann der Samenspender auf Feststellung der Vaterschaft klagen. In der Folge können sich Sorge- und Umgangsrechtansprüche ergeben. Der Schritt der privaten Samenspende sollte daher sehr sorgsam abgewogen werden.
Die juristisch sicherere Variante ist die Samenspende per Samenbank. Die Rechte der Beteiligten sind hier besser auf die besondere Situation abgestimmt. Unterhaltsansprüche sind hier ausgeschlossen. Dem Kind steht aber seit dem 01.07.2018 ein Auskunftsrecht über den Samenspender zu.
Die Kosten der Samenspende variieren je nach Spenderbank. Insgesamt entstehen hier oft Kosten für die Samen an sich, die Aufbereitung der Probe, Untersuchung auf Infektionskrankheiten, Lagerung und Versand. Die Kosten können sich auf bis zu 3.000 € summieren.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Samenspende variieren zwischen den verschiedenen Samenbanken und Kinderwunschkliniken teilweise stark. Das Gesetz stellt hier keine klaren Anforderungen auf. So wäre auch eine Behandlung von Single-Frauen rechtlich keinesfalls verboten. Eine Vielzahl der Samenbanken und Kliniken verlangt aber mindestens das Vorliegen einer stabilen Partnerschaft. Vielfach wird sogar eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe gefordert. Die Chancen für ein verheiratetes Paar sind regelmäßig am höchsten.
Für gleichgeschlechtliche Paare fordern einige Samenbanken und Kliniken den Abschluss eines notariellen Vertrages in dem verschiedenen Punkte geregelt werden. Dazu gehören die Adoption des Kindes durch die nicht austragende Mutter nach der Geburt, Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht im Fall der Trennung, Unterhaltsansprüche im Falle der Trennung und ein Sorgerecht für die nicht austragende Mutter im Fall des Todes der Mutter zwischen Geburt und Adoptionsverfahren.
Eine Adoption des Kindes durch die nicht austragende Mutter ist auch bei Vorliegen einer Ehe noch immer erforderlich.
Die Behandlung
Bei der konkreten Behandlung werden insbesondere zwei Methoden unterschieden. Die Insemination und die In-Vitro-Fertilisation.
Bei der Insemination werden die Samenzellen in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder den Eileiter gespritzt. Das erfolgt mithilfe einer Spritze oder eines weichen Katheders. Die Samenzellen müssen dann noch selbst zur Eizelle finden und diese befruchten. Vor der Behandlung erfolgt fast immer eine hormonelle Anregung der Eizellenreifung.
Die Kosten für diese Behandlung betragen etwa 500 € aufwärts. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt noch immer nicht in Betracht. Diese übernimmt nur dann bis zu 50 % der Kosten, wenn Eizelle und Spermien der Eheleute verwendet werden. Für ein lesbisches Paar damit leider ausgeschlossen.
Die Wahrscheinlichkeit durch die Insemination Schwanger zu werden beträgt etwa 25 – 30 % pro Versuch.
Sind die Eileiter blockiert oder beschädigt, kann eine In-Vitro-Fertilisation erforderlich sein. Dabei werden der Frau Eizellen entnommen, außerhalb des Körpers befruchtet und anschließend wieder eingesetzt. Die Prozedur wird dadurch erschwert, dass in Deutschland nur eine geringe Zahl an Eizellen gleichzeitig entnommen werden kann und ein Einfrieren und Befruchten “auf Vorrat” ausgeschlossen ist.
Die Kosten der In-Vitro-Fertilisation sind deutlich höher. Ein einzelner Behandlungszyklus kann 3.000 bis 3.500 € kosten. Dazu entstehen noch weitere Kosten für die erforderlichen Medikamente. Die Kosten müssen vom Paar selbst getragen werden.
Die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft liegt auch hier bei etwa 25 – 30 % pro Durchgang.
Adoption als Alternative
Sollte es mit der Schwangerschaft nicht klappen oder ist eine solche nicht gewünscht, kann der Kinderwunsch durch Adoption erfüllt werden.
Für verheiratete Paare kommt eine gemeinschaftliche Adoption in Betracht. Bei nicht verheirateten Paaren oder eingetragener Lebenspartnerschaft muss die Adoption zunächst durch eine Partnerin erfolgen. Die andere Partnerin kann das Kind anschließend als sogenannte Sukzessivadoption ebenfalls adoptieren.
Der Prozess der Adoption ist dabei aber regelmäßig lang, schwierig und undurchsichtig. Von einer Chancengleichheit zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren ist das Adoptionsverfahren noch immer weit entfernt.
Ein (hoffnungsvolles) Fazit
Moderne Behandlungsformen, Samenspende und Adoption ermöglichen vielen Paaren in Deutschland die Erfüllung des bestehenden Kinderwunsches. Der Weg bis zur Schwangerschaft bzw. bis zum eigenen Kind ist aber insbesondere für lesbische Paare oft alles andere als leicht. Die Verfahren sind häufig länger, die Hürden und Kosten höher und die Voraussetzungen strenger. Die Chancen für gleichgeschlechtliche Paare verbessern sich aber in kleinen Schritten immer weiter. Wer den Wunsch nach einem eigenen Kind verspürt, sollte sich nicht entmutigen lassen! Das Gefühl, während man einen kleinen Menschen in den Armen wiegt, lässt einen viele der Strapazen wieder vergessen.
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